Heizkostenzuschuss 2020-2021
€ 152,- Heizkostenzuschuss für die Wintersaison 2020/2021 sind seit 11. Jänner bis zum 23. April 2021 zu beantragen. Das Nettoeinkommen darf für Alleinstehende € 950,- und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.500,- nicht übersteigen. Alle weiteren Richtlinien sind auf der letzten Seite des Antrags zu entnehmen. Den Antrag bitte an die zuständige Wohnsitzgemeinde/ Magistrat senden.